BW-Landesregierung will Nichtraucherschutz stärken

24.11.2025 / In Baden-Württemberg soll der Nichtraucherschutz bald deutlich strenger werden. Die Landesregierung will am Dienstag eine überarbeitete Gesetzesnovelle beschließen – und die hat es in sich. Nach viel Kritik am ersten Entwurf sollen künftig weniger Situationen erlaubt sein, in denen Menschen Passivrauch einfach hinnehmen müssen.

Konkret heißt das: Auf Spielplätzen soll gar nicht mehr geraucht werden, in Zoos, Freizeitparks oder Freibädern nur noch in klar abgegrenzten Raucherbereichen. Das Gesetz soll außerdem erstmals auch E-Zigaretten, Vaporizer, Tabakerhitzer und alle Produkte erfassen, die beim Erhitzen oder Verdampfen schädliche Stoffe freisetzen. Und: Auch Cannabiskonsum soll stärker eingeschränkt werden – damit gibt es künftig mehr Bereiche, in denen Cannabis tabu ist, als es das Bundesgesetz vorsieht.

Schon im Sommer hatte die Landesregierung einen ersten Entwurf vorgelegt – und parallel erstmals ein Bürgerforum einberufen. Rund 50 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger haben den Text geprüft, Expertinnen angehört – und dann deutlich kritisiert: Zu viele Ausnahmen, zu wenig Schutz. Viele sahen sogar das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht ausreichend beachtet. Ihre Forderung: Rauch- und Dampfverbote auch an Außenbereichen, wo man schlecht ausweichen kann. Und tatsächlich: Freibäder, Zoos und Freizeitparks sollen nun zusätzlich rauchfrei werden. Nicht durchgesetzt haben sich die Bürger dagegen bei Badeseen, Sportstätten und großen Open-Air-Events.

Heftig diskutiert wurde auch über Festzelte. Das Bürgerforum wollte klare Rauchverbote in Bier-, Wein- und Volksfestzelten – wie in Bayern oder NRW. Die Landesregierung sagt aber Nein. Begründung: Festzelte seien zeitlich begrenzt, ein Event, kein dauerhafter Aufenthaltsort. Erwachsene könnten entscheiden, ob sie hingehen – und Wirte dürfen das Rauchen ja freiwillig untersagen. Auch die Außengastronomie bleibt vom Rauchverbot ausgenommen. Für Rauchernebenräume in Gaststätten und Clubs soll es zwar strengere Vorgaben geben, sie sollen aber weiterhin erlaubt sein. Minderjährige dürfen allerdings künftig nicht mehr in diese Bereiche hinein.

Insgesamt konnten im Anhörungsverfahren 116 Verbände Stellung beziehen, dazu gab es über 37.000 Bewertungen aus der Bevölkerung. Wenn der Ministerrat den Entwurf freigibt, muss am Ende noch der Landtag zustimmen. Danach könnten die neuen Regeln in Baden-Württemberg in Kraft treten – und für deutlich mehr rauchfreie Zonen sorgen.

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