75 Jahre Grundgesetz in Deutschland

23.05.2024 / Mit einem Staatsakt vor dem Berliner Reichstag haben die Spitzen von Staat und Gesellschaft das Inkrafttreten des Grundgesetzes vor 75 Jahren gefeiert. Der 23. Mai 1949 markiert gleichzeitig das Gründungsdatum der Bundesrepublik Deutschland.

An dem Festakt nahmen, unter anderem, die Spitzen der fünf Verfassungsorgane teil. Neben dem Bundespräsidenten sind dies die Präsidentinnen und Präsidenten von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht – Bärbel Bas, Manuela Schwesig und Stephan Harbarth – sowie Bundeskanzler Scholz. Dem Staatsakt geht ein ökumenischer Gottesdienst mit Beteiligung mehrerer Religionen in der St. Marienkirche voraus.

Wie Bundespräsident Steinmeier auf seiner Internetseite mitteilte, ist „dieses Grundgesetz die Grundlage dafür, dass in unserem Staat Freiheit, Demokratie und das Recht das Zusammenleben bestimmen“. Die Verfassung habe sich in den vergangenen 75 Jahren als „stabil“ und „anpassungsfährig“ erwiesen und zahlreiche Krisen und Herausforderungen gemeistert, so Steinmeier weiter.

Bundesjustizminister Buschmann sagte in der „Rheinischen Post“, er wünsche sich mehr Wertschätzung für Verfassung und Demokratie in Deutschland. Jenen, die die Demokratie in Frage stellten, empfehle er einen Blick in die Welt.

Ähnlich äußerte sich der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Schneider. Die Verfassung regele das Miteinander in Deutschland durch Werte wie Menschlichkeit, Fairness, Vielfalt und Zusammenhalt. Deshalb könne man es nicht genug feiern, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. (Bild: pixabay.com)

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