Kind stürzt aus Sessellift: Strafbefehl gegen Mitarbeiter

18.11.2025 / Dramatische Szenen am Feldberg: Ein achtjähriges Mädchen stürzt im März mehrere Meter aus der Herzogenhornbahn und verletzt sich mittelschwer. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen einen Strafbefehl beantragt – gegen einen Lift-Mitarbeiter. Das Amtsgericht Schönau hat bereits eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen festgesetzt. Der Mann hat Einspruch eingelegt, damit kommt es am 15. Januar zur öffentlichen Verhandlung. Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mitarbeiter vor, den Vorfall schlicht übersehen zu haben: Das Mädchen soll gar nicht richtig auf den Sitz gekommen sein und wurde nach vorne geschoben. Eine Mitfahrerin hielt das Kind fest und rief um Hilfe – doch laut Ermittlern reagierte der Mitarbeiter nicht, obwohl die gefährliche Lage auf dem Überwachungsmonitor zu sehen gewesen sei. Erst an einer schneebedeckten Stelle ließ die Frau das Mädchen los, das daraufhin stürzte.

Der Vater des Kindes übte nach dem Unfall scharfe Kritik am Betreiber. Die Skischule, bei der das Mädchen im Kurs war, betont dagegen: Alle Vorgaben seien eingehalten worden, und das Kind durfte laut Beförderungsbedingungen sogar allein fahren.

Ein technischer Defekt liegt nach Angaben des Regierungspräsidiums Freiburg nicht vor. Die Ermittler gehen von menschlichem Versagen aus.

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