Reform zur Entlastung der Amtsgerichte

02.04.2024 / Die Streitwertgrenze an deutschen Amtsgerichten soll von bisher 5.000 auf künftig 8.000 Euro angehoben werden. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Dieser geht, unter anderem, auf die Initiative BWs zurück. Wie Landesjustizministerin Gentgens der Deutschen Presseagentur sagte, habe man sich intensiv dafür eingesetzt, das Potential der Amtsgerichte besser zu nutzen. Dem Bundesjustizminister liege nun ein konkretes Gesamtkonzept für die Neustrukturierung der Zuständigkeiten zwischen Amts- und Landgerichten vor. Darin enthalten ist auch der Plan, Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht automatisch des Amtsgerichten zuzuweisen – unabhängig vom Streitwert. Andersherum sollten Fälle bei Vergabesachen, Heilbehandlungen und Veröffentlichungen ohne Rücksicht auf den Streitwert künftig an die Landgerichte gehen, heißt es weiter. (Bild: pixabay.com)

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