Polizeiaffäre: Symbolik für die Raumausstattung

Kommentar

13.08.2024 / Wenn das Ministerium des Inneren zur Mietminderung greift, müssen die eigenen vier Wände übel aussehen. Wie anders könnte man sich den, an Hilflosigkeit kaum zu überbietenden, Schritt der baden-württembergischen Behörde im laufenden Disziplinarverfahren gegen den Polizeiinspekteur des Landes erklären?

Suspendierung ja, aber… Das klingt gewollt, doch nicht gekonnt. Was im Fall Renner mehr als eine Binsenweisheit darstellt. Können würde man nämlich gerne. Nicht, weil der geschasste Beamte nach seiner Freistellung vor über zwei Jahren weiterhin die vollen Bezüge erhielt.

Vielmehr, weil das politische Baden-Württemberg im eigens ins Leben gerufenen Untersuchungsausschuss weiterhin ergebnislos vor sich hindümpelt, Innenminister Strobl und Polizeipräsidentin Hinz einen nicht wiedergutzumachenden Schaden angerichtet haben und die bisherigen Urteile einfach anders ausfielen als man erwartet hatte – ein Schelm, wer den Begriff „erhofft“ einbringt.

So entschied man sich jüngst, den Beamten erst einmal „down zu graden“. Vorbehaltlich, wohlgemerkt. Man behält einen Teil der Bezüge ein. Mehr geht nicht. Könnte auf ein verzinstes Sparkonto hinauslaufen. – Nein, der Fall ist ernst genug.

Schließlich platzt das Innenministerium mit seiner Entscheidung in ein laufendes Verfahren, Ausgang offen. Da kann man nur hoffen, dass wenigstens die zuständige Staatsanwaltschaft Spaß versteht. Man kann niemanden suspendieren, nur weil man ein Exempel statuieren möchte. Ein Hoch auf die Gewaltenteilung, die doch irgendwie funktioniert, wenn man sie braucht.

Echte Ergebnisse konnte hingegen der einst im Verdacht der sexuellen Nötigung stehende Polizeiinspekteur vorweisen: Renner wurde in erster und zweiter Instanz von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen der Polizistin Katharina B. freigesprochen. Zuletzt vom Bundesgerichtshof. Klatsche für die Klägerin, Niederlage für die Behörde. Das ist für den Polizeiinspekteur wahrlich die halbe Miete, um den eingangs geschilderten Vergleich aufzugreifen.

Das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg wollte mehr – und scheiterte kläglich. Erstaunlich ist, dass sich das Strobl-geführte Ministerium in sämtlichem Handeln von Anfang an auf die Aussage einer einzelnen Polizistin berief und darauf sein Vorgehen stützte. Fehler bei der Ermittlungsarbeit wurden unter den Teppich gekehrt. Der bekommt allmählich immer deutlichere Wellen.

Um diese zu glätten, hat das baden-württembergische Innenministerium mit seiner „Suspendierung“ des Polizeiinspekteurs jetzt und zum zweiten Mal einen symbolischen Akt geliefert und eine Rauchbombe platzen lassen. Der erste Akt war Strobls Abschaffung des Postens des Polizeiinspekteurs, um an dieser Stelle der Chronistenpflicht Genüge zu tun.

All das begründet vielleicht die Mietminderung bei den Beamtenbezügen, macht die politische Raumausstattung allerdings nachhaltig zum Auslaufprodukt.

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