08.03.2026 / Wenn Sie heute Ihr Wahllokal betreten, wird sich eines vertraut anfühlen, aber vieles ist neu. Baden-Württemberg feiert bei dieser Landtagswahl nämlich eine Premiere: Wir wählen zum ersten Mal mit einem komplett reformierten Wahlrecht.
Die wichtigste Änderung springt Ihnen direkt auf dem Wahlzettel ins Auge: Sie haben ab sofort zwei Stimmen – genau wie bei einer Bundestagswahl. Früher mussten Sie sich mit einem einzigen Kreuz zwischen Mensch und Partei entscheiden. Das ist vorbei.
Mit Ihrer Erststimme wählen Sie den Direktkandidaten oder die Kandidatin hier aus Ihrem Wahlkreis. Wer hier die meisten Stimmen holt, zieht garantiert in den Stuttgarter Landtag ein. Ihre Zweitstimme ist hingegen die „Machtstimme“ für die Parteien. Sie entscheidet darüber, wie die Sitzverteilung im Parlament insgesamt aussieht und wer am Ende die Regierung bilden kann. Neu ist dabei auch die sogenannte Landesliste: Über sie rücken Kandidaten nach, die kein Direktmandat gewonnen haben, deren Partei aber genügend Zweitstimmen gesammelt hat.
Apropos Stimmen: Heute wird es in den Wahllokalen spürbar jünger. Erstmals dürfen nämlich auch 16- und 17-Jährige mit entscheiden, wo es im Ländle langgeht.
Damit Ihre Stimme auch zählt, denken Sie bitte an Ihre Wahlbenachrichtigung. Und ein kleiner Tipp: Stecken Sie sicherheitshalber Ihren Personalausweis oder Reisepass ein. Sollten Sie die Benachrichtigung im Eifer des Gefechts zu Hause vergessen haben, weist Sie das Ausweisdokument als wahlberechtigt aus.
Der Landtag wird übrigens mindestens 120 Abgeordnete haben. Durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate kann diese Zahl aber noch wachsen – damit das Parlament am Ende exakt das widerspiegelt, was Sie heute mit Ihren zwei Kreuzen entscheiden. Die Wahllokale haben noch bis 18 Uhr geöffnet.
