Land erstattet Corona-Soforthilfen

25.02.2025 / Tausende Unternehmerinnen und Unternehmer in Baden-Württemberg können aufatmen: Wer die Corona-Soforthilfe vom Frühjahr 2020 zurückgezahlt hat, bekommt sein Geld nun vom Staat erstattet. In einer Sondersitzung hat der Stuttgarter Landtag ein Gesetz verabschiedet, das Gastronomen, Friseure und Soloselbstständige nachträglich von Rückforderungen befreit. Auslöser war eine Schlappe des Landes vor dem Verwaltungsgerichtshof. Die Richter urteilten, dass die damaligen Bescheide schlicht zu unpräzise formuliert waren.

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut betonte, dass Rechtsstaatlichkeit bedeutet, gerichtliche Urteile nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern konsequent umzusetzen. Doch der Weg dorthin war steinig. Während die Koalition von der Wiederherstellung des Vertrauens spricht, spart die Opposition nicht mit Kritik. Von „politischem Versagen mit Ansage“ bis hin zu einer „schlechten Lösung, die besser als gar keine sei“, reichen die Vorwürfe an das Ministerium.

Klar ist: Die Staatskasse wird das Vorhaben mindestens 800 Millionen Euro kosten. Bis zu 100.000 Anträge müssen nun über ein neues Portal geprüft werden. Davon profitieren nicht nur jene, die sich juristisch gewehrt haben, sondern auch Tausende, die ihr Geld damals freiwillig zurücküberwiesen haben. Es ist der späte Abschluss eines Kapitels, das viele Betriebe im Land jahrelang in Unsicherheit wiegte.

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