Feuerpause im Ringen um Hornisgrinde-Wolf

06.01.2026 / Der Rechtsstreit um den sogenannten „Hornisgrinde-Wolf“ im Nordschwarzwald geht in die nächste Runde und zwingt das Umweltministerium vorerst zur Geduld. Obwohl das Verwaltungsgericht Stuttgart den Abschuss des Tieres bereits freigegeben hatte, sorgt nun der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für eine Art Feuerpause.

Die Richter baten das Ministerium in Stuttgart, mit der Tötung des Wolfsrüden GW2672m mindestens bis Mitte Februar zu warten, da Naturschützer Beschwerde gegen das Urteil eingelegt haben. Das Ministerium reagierte scharf und forderte vom Gericht eine klare Entscheidung oder einen offiziellen Stopp-Beschluss, statt lediglich um Zeit zu bitten.

Hinter dem Konflikt steht das ungewöhnliche Verhalten des Wolfs: Er nähert sich Menschen regelmäßig auf weniger als zehn Meter. Experten vermuten, dass der einsame Rüde mangels Artgenossinnen eigentlich an Hündinnen interessiert ist und deshalb gezielt die Nähe von Spaziergängern sucht.

Während die Behörden vor einer unberechenbaren Gefahr warnen, machen Naturschützer den „Wolfstourismus“ mitverantwortlich und kritisieren, dass der Abschuss eines von nur vier sesshaften Tieren im Land den Artenschutz gefährde.

Da am Wochenende zu viele Ausflügler im Nationalpark unterwegs sind, ruhen die Gewehre ohnehin – doch ab Montag könnte die Lage im Schwarzwald wieder eskalieren, sollte das Gericht bis dahin keine endgültige Klarheit schaffen.

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