23.10.2025 / Ein wichtiges Urteil aus Erfurt – und ein starkes Signal für Frauen im Job: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Frauen beim Thema gleicher Lohn für gleiche Arbeit nicht länger mit Durchschnittswerten abgespeist werden dürfen.
Im Streitfall ging es um eine Managerin bei Daimler Truck in Baden-Württemberg. Sie fühlte sich benachteiligt – und verglich ihr Gehalt mit dem Spitzenverdiener unter den männlichen Kollegen. Die Richter gaben ihr Recht: Entscheidend ist künftig der Paarvergleich – also der direkte Vergleich mit einer einzelnen Person in vergleichbarer Position. Der Mittelwert einer Gruppe spiele dabei keine Rolle.
Das Urteil stärkt die Rechte von Frauen deutlich, sagt Arbeitsrechtler Gregor Thüsing – die Gleichbehandlung bekomme damit „scharfe juristische Zähne“.
Der Fall wird nun in Baden-Württemberg neu verhandelt. Daimler Truck will darlegen, warum der männliche Abteilungsleiter mehr verdient.
Bis zur echten Lohngleichheit ist es aber noch ein weiter Weg: Laut Statistik verdienen Frauen in Deutschland bei vergleichbarer Arbeit im Schnitt sechs Prozent weniger als Männer.
