23.09.2025 / Im Südwesten wird die Videoüberwachung ausgeweitet. Die grün-schwarze Landesregierung hat am Dienstag beschlossen, das Landesdatenschutzgesetz entsprechend anzupassen. Damit gibt es dann mehr Möglichkeiten, Kameras im öffentlichen Raum einzusetzen.
Konkret heißt das: Aufnahmen dürfen länger gespeichert werden, und die sogenannte Vorrangprüfung – also die Abwägung zwischen Sicherheit und Privatsphäre – soll künftig einfacher sein. Der Schutz von Leben und Gesundheit gilt dabei jetzt offiziell als „besonders wichtiges öffentliches Interesse“.
Neu ist auch: Der Verfassungsschutz darf bei privaten Betreibern von Überwachungskameras – etwa an Tankstellen oder in Tiefgaragen – Aufnahmen anfordern. Keine Sorge: Handyvideos von der letzten WG-Party sind ausdrücklich nicht gemeint. Mit den neuen Befugnissen will man vor allem extremistische Netzwerke besser durchleuchten.
Und damit nicht genug: Parallel wird auch das Polizeigesetz geändert. So soll die Polizei künftig die umstrittene Datenanalyse-Software Palantir nutzen dürfen – alles Teil eines großen Sicherheitspakets für Baden-Württemberg.