02.04.2026 / Ostern steht vor der Tür – für die einen ein willkommenes langes Wochenende, für gläubige Christen die Zeit des Gedenkens an das Leiden Jesu. In Baden-Württemberg sorgt das Feiertagsgesetz dafür, dass es am Karfreitag besonders ruhig bleibt. Das bedeutet für Sie: Das Tanzbein muss im Schrank bleiben.
Von Gründonnerstagabend bis Karsamstag um 20 Uhr herrscht ein striktes Tanzverbot. Auch Konzerte, Theateraufführungen oder Musikkapellen im Festzelt sind an diesem „stillen Feiertag“ tabu.
Wer Sportevents liebt, braucht ebenfalls Geduld. Öffentliche Wettkämpfe wie Fußballspiele sind am Karfreitag den ganzen Tag untersagt; am Ostersonntag geht es erst ab 11 Uhr wieder los. Privat feiern dürfen Sie Ihren Geburtstag übrigens trotzdem – die Verbote gelten nur für öffentliche Veranstaltungen.
Rund um das eigene Haus ist ebenfalls Zurückhaltung gefragt. Da Feiertage gesetzlich geschützt sind, müssen Rasenmäher, Häcksler und Bohrmaschinen im Schuppen bleiben. Auch Umzüge oder der Besuch in der Waschanlage sind nicht gestattet.
Wenn Sie also unbedingt werkeln oder das Auto auf Hochglanz bringen wollen, nutzen Sie den Karsamstag. Der gilt nämlich als ganz normaler Werktag und bietet die ideale Lücke für alles, was Lärm macht. (Bild: pixabay.com)
